Samstag, Dezember 20, 2008

Religionsunterricht statt Ethik?

Prominente und mehr als 100.000 Unterschriften machen mit dem Slogan "freie Wahl" Stimmung dafür, dass unsere Kinder in den staatlichen Schulen nicht mehr im Unterrichtsfach Ethik geeint, sondern konfessionell getrennt unterrichtet werden, als sei solcher Teilung in der Gesellschaft nicht genügend und die staatlichen Schulen nicht besonders gefordert, die Gemeinsamkeit der Grundwerte zu lehren anstatt das Fundament zu brechen, zu dem jede Religion und Ideologie beizutragen hat oder aber versagt. Das Pflichtfach Ethik sei "Bevormundung", diffamiert die Kampagne die Ethik und den Unterricht in Berlin.

An alle Christen, Juden und Muslime:
Gemeinsames geht nicht besser, indem man Gemeinsames trennt. Wenn es den Himmel gibt, in dem ein vollkommenes und friedliches Plätzchen wäre, dann verdient es sich weniger, wenn Euch auf Erden nichts Besseres einfällt, als gegen sogar solche Einheit zu streiten, wo sie mühelos möglich und Verpflichtung wäre. Wer redet da nicht alles über Integrationsprobleme und treibt dann Desintegration? Wer Kinder unterrichtet, aber das Wissen um die gemeinsamen Grundwerte nicht, der soll sich nicht "wundern", wenn sich das Wissen gegeneinander richtet.
Wer religiös ist, sollte mal wieder das Gegenteil von dem tun, was die religiösen Führer und "Promis" empfehlen: die Gemeinschaft fördern, die den Kindern spontan ist und allein durch das Versagen der Erwachsenen aufgelöst wird.

-markus s. rabanus- >> Diskussion

Samstag, April 05, 2008

Lexikon: Scharia

Die Schari'a, eingedeutscht Scharia (شريعة ‎ / šarīʿa im Sinne von „Weg zur Tränke“, „deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“; abgeleitet aus dem Verb schara'a / شرع‎ / šaraʿa /„den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform schara'i' / شرائع ‎ / šarāʾiʿ, bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Unter Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die Scharia beansprucht universale Geltung für alle Menschen. Auch alle Nichtmuslime sollen ihr unterworfen werden. Nur wenige Bereiche, wie der islamische Ritus und größtenteils das Familienrecht gelten nur für Muslime. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Scharia
Stand 200804

KOMMENTAR

Auch die weiteren Teile des Wikipedia-Artikels problematisieren, dass sich der islamrechtliche Vorbehalt über die menschenrechtlichen Abkommen stelle. Dass solch Religionsvorbehalt stets problematisch ist, bestreite ich keinesfalls, aber dass daraus ein unüberbrückbarer Gegensatz erwachsen müsste, ist bestreitbar, wie sich z.B. auch daran zeigt, dass für viele Juden und Christen die "Zehn Gebote" selbstverständlich höher rangieren als sämtliches Menschenrecht und ihnen trotzdem aus religiösen Harmonie-Geboten die Konformität zu menschenrechtlichen Verfassungen möglich ist.

Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes kann ebenfalls als ein von Christen durchgesetzter Generalvorhalt zur Verfassung aufgefasst werden. Andererseits kann solche Präambel eine Brückenfunktion für Religiöse bedeuten, sich mit Gottes Hilfe auf politische Kompromisse überhaupt einzulassen.

Entscheidend für das Verhältnis von Religion und Menschenrechten ist in der Realität allein, ob Verträglichkeit oder Unverträglichkeit Konjunktur hat.

Deshalb halte ich Darstellungen nicht für aufklärend, die den Zerwürfnissen das Wort reden (=Antiaufklärung und Mystifizierung), sondern in den Religionen und Ideologien die Brücken aufspüren.

-msr-

Lexikon: Hadīth

Der Begriff Hadīth (arabisch أحاديث , حديث ‎ hadīth, ahadīth, DMG ḥadīṯ, aḥādīṯ, „Mitteilung, Erzählung, Bericht“) steht für überlieferte Nachrichten im Islam sowohl profanen als auch religiösen Charakters. Im islamisch-religiösen Gebrauch bezeichnet der Begriff die Überlieferungen über Mohammed: über seine Anweisungen, nachahmenswerte Handlungen, Billigungen von Handlungen Dritter, Empfehlungen und vor allen Dingen Verbote und religiös-moralische Warnungen, die im Koran als solche nicht enthalten sind. Die Summe dieser Überlieferungen mit ihrem normativen Charakter bilden die Sunna des Propheten und sind somit Teil der religiösen Gesetze im Islam; sie ist nach dem Koran die zweite Quelle der islamischen Jurisprudenz (Fiqh). Als koranischer Terminus ist hadith auch die Offenbarung Gottes:

„Gott hat die beste Verkündigung (aḥsana ʾl-ḥadīṯ) herabgesandt, eine sich gleichartig wiederholende Schrift…“ – Sure 39, Vers 23

Als Synonym verwendet die islamische Tradition – in inhaltlicher Anlehnung an den obigen Koranvers – den Begriff kalām („Rede“, „Parole“, „Aussage“), indem man den Propheten wie folgt zitiert: „die beste Rede (kalām) ist das Gotteswort (kalāmu ʾllāh) und die beste Leitung (zum Glauben) ist die Leitung Mohammeds“.

Überlieferungen, in denen Aussprüche und Taten der Gefährten (Sahaba) des Propheten enthalten sind, können ebenfalls – wie die Hadithe – richtungsweisend, für rituelle Bestimmungen und juristische Rechtsentscheidungen von Bedeutung sein. In diesem Fall spricht man nicht vom Hadith, sondern vom athar, āthār / آثار أثر‎ / aṯar , āṯār /„Spur, Zeichen“, die man hinterlässt und erst in übertragenem Sinne heißt es: Tradition, Überlieferung nach den Gefährten des Propheten. Oft sind aber beide Begriffe, hadith und athar, austauschbar.

Die Anfänge der Hadithliteratur

In der zeitgenössischen Islamforschung ist es trotz einschlägiger Arbeiten von Aloys Sprenger, Ignaz Goldziher, Nabia Abbott, Fuat Sezgin und anderen umstritten, wann die schriftliche Fixierung, Sammlung und Überlieferung von Hadithen in ihrer Einheit von Isnad und Matn genau anzusetzen sind. Heute hält man es für wahrscheinlich, dass es schon im ersten muslimischen Jahrhundert (7. Jahrhundert n. Chr.) Aufzeichnungen von Prophetentraditionen gegeben hat, die nach ihrer mündlichen Überlieferung in kleinen Schriftrollen oder Heften zusammen gefasst wurden. F. Sezgin hat in seiner Geschichte des arabischen Schrifttums (Bd. 1) anhand islamischer Quellen einige Nachrichten zusammengetragen, die zwar über die Existenz früher Hadith-Sammlungen berichten, aber über ihre Inhalte nur wenig verwertbares aussagen. Am Forschungsstand hat sich in diesem Zusammenhang seit Goldzihers abwägender Feststellung im wesentlichen nichts geändert:

„Nichts steht der Voraussetzung im Wege, dass die Genossen [Goldziher meint die sahaba] und Schüler Aussprüche und Verfügungen des Propheten durch schriftliche Aufzeichnung vor Vergessenheit bewahren wollten“

– Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien, Bd. 1, S. 9

Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen trugen keine bestimmten Werktitel; man nannte sie sahifa صحيفة ‎ / ṣaḥīfa /„Schriftrolle“, oder dschuz' جزء‎ / ǧuzʾ /„Teil; Abschnitt; kleines Heft“ [1] . Diese Sammlungen, die Fuat Sezgin unter diesen Bezeichnungen aufzählt, [2] gehen zwar auf Autoritäten im ersten und zweiten muslimischen Jahrhundert (7. bis 8. Jhd. n. Chr.) zurück, sind aber Abschriften, die etwa 500 Jahre später erstellt wurden. Die ältesten literarischen - d.h. außerkoranischen - Schriften auf Papyrus sind erstmalig durch die Publikationen von Nabia Abbott bekannt geworden. [3]

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith
Datum 200804

Steinigung im iranischen Recht

Aus dem iranischen Strafgesetzbuch (Quelle www.igfm.de):

Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.

Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.

Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.

Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.

Montag, Februar 18, 2008

Sayyed Hossein Kazemeyni Borudscherdi

Sayyed Hossein Kazemeyni Borudscherdi (persisch سيد حسين كاظمينی بروجردی‎) ist ein iranischer Ajatollah und Autor zahlreicher Bücher und Abhandlungen, die sich mit dem Koran, Spiritualität und ethischen Fragestellungen beschäftigen. Borudscherdi ist in Teheran geboren und wuchs in Qom auf.

Position

Als Anhänger der im Iran zur Staatsreligion erhobenen Zwölferschia setzt sich Borudscherdi für die Trennung von Religion und Staat ein. Damit steht er in der langen Tradition des schiitischen Klerus, der die Illegitimität weltlicher Regierungen betont. Der einzig legitime politische Herrscher ist dieser schiitischen Überzeugung nach der Verborgene Imam. Mit dieser Position steht Borudscherdi den herrschenden politischen Verhältnissen im Iran ablehnend gegenüber. Er ist daher im Iran der Verfolgung durch offizielle Stellen ausgesetzt. In einem Brief an den Papst und die Europäische Union und den UNO-Generalsekretär Kofi Annan [1] beschrieb er die mysteriösen Umstände des Todes seines Vaters Ayatollah Seyyed Mohammad Ali Kazemeyni Borudscherdi 2002 und die nachfolgende Beschlagnahmung der Moschee seines Vaters sowie weitere Schikanen durch Regierungsstellen.

Borudscherdi kritisiert die Art und Weise des im Iran geübten Konzepts der Velayat-e Faqih (Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten) (persisch: ولایت فقیه) und begründet seine Kritik u.a. damit, dass die Iraner müde seien der politischen Sprüche, wohl aber auf den Fundamenten der Religion und der Mission Mohammeds stünden. Die Iraner hätten aber genug von der Politisierung der Religion und die Ausnutzung der Religion durch Gruppen, die nichts mit ihr zu tun hätten. Der Islam sei die Religion der Toleranz, der Duldsamkeit und des Mitleid. Der Koran unterstreiche, dass es keinen Zwang in der Religion geben dürfe. [2]"

Navid Kermani vergleicht diese schiitische Strömung mit jenen ultra-orthodoxen Juden, die den Staat Israel ablehnen [...] verwerfen sie alle menschlichen Versuche, die göttlich-gerechte Ordnung auf Erden zu errichten. [...] Eine von Menschen geschaffene, „Islamische“ Republik ist für diese Traditionalisten Ketzerei. [3]

Inhaftierungen

Borudscherdi wurde 1995[4], 2000[4] und erneut 2006 zusammen mit vielen Anhängern am 8. Oktober 2006[5][6] (nach andren Quellen bereits am 20. September[4][7]) in Teheran inhaftiert, nach einem Zusammenstoß zwischen der Polizei und hunderten seiner Anhänger. Iranische Offizielle werfen Borudscherdi vor, er sei ein Vertreter des Verborgenen Imam, der dem schiitischen Glauben zufolge zurückkehren wird, um das islamische Weltreich zu regieren. Borudscherdi hat diese Behauptungen zurückgewiesen.[5] Die Iranische Regierung verfügte nach der Verhaftung Borudscherdis 2006 dessen Überführung in das Evin-Gefängnis. Im Evin-Gefängnis kam es in der Vergangenheit mehrfach zu bis heute unaufgeklärten Todesfällen, es gilt als eines der am wenigsten nach Justiz-Prinzipien geführten Gefängnisse Irans.

Demonstrationen 2006

Vor dem Haus Borudscherdis in der Nähe des Azadi-Platzes (Freiheitsplatz) kam es zu lang anhaltenden Schutzdemonstrationen durch Anhänger Borudscherdis, die eine Verhaftung verhindern wollten. Nach Angaben der Zeitschrift Der Spiegel[4] soll General Morteza Talaie, der Chef der Ordnungskräfte von Teheran, in einem geheimen, aber später im Internet veröffentlichten Brief an die Teheraner Verantwortlichen, mit Rücktritt gedroht haben, würde Borudscherdi verhaftet werden. Inzwischen ist Talaie ohne Angabe von Gründen zurückgetreten.

Bei der Verhaftung Borudscherdis 2006 wurden nach Augenzeugenberichten Spezialeinheiten, Panzer, Hubschrauber und Tränengas eingesetzt. Ebenfalls auf Augenzeugenberichte stützen sich die Angaben, dass sechs Menschen, darunter die Mutter von Borudscherdi, im Rahmen der Festnahme ums Leben kamen. Zusammen mit Borudscherdi sollen 500 Personen verhaftet worden sein, von denen noch 120 im Gefängnis sind. Das Haus Borudscherdis soll inzwischen von Baufahrzeugen dem Erdboden gleich gemacht worden sein.[4][6]

Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe

Bis zum Mittwoch, 14. Juni 2007, 13:00 Uhr soll Borudscherdi Beweise für seine Unschuld sammeln. Das Sondergericht für die Geistlichkeit in Teheran soll danach ein Urteil über ihn und 80 Anhänger fällen. Die Anklageschrift, die mehrere hundert Seiten umfasst, wirft Borudscherdi, der sich selbst als unpolitischen Menschen sieht, u.a. Gefährdung der Sicherheit des Landes, Unruhestiftung, sowie Infragestellung der islamischen Ordnung unter Ajatollah Chamenei vor. Die Schrift fordert die Todesstrafe für ihn und 17 seiner Anhänger.[6]

Westliche Reaktionen

Amnesty International hat im September 2006, nach den Verhaftungen am 28. September 2006 eine so genannte Urgent Action für Borudscherdi, Nader Khodadad und Nazim Nourbaksh sowie weiteren 40 Gefangen lanciert[7], die - so Amnesty International - in der Abteilung 209 des Evin-Gefängnises festgehalten würden. Das Evin Gefängnis gilt neben dem Teheraner Towhid Gefängnis schon seit Schah-Zeiten aber auch unter der religiösen Führung Chomeinis und Chamene'is als Foltergefängnis.

Todesstrafe

Nach unbestätigten Blog-Berichten wurde Ajatollah Borudscherdi aufgrund von 30 Anklagepunkten, darunter der Missbrauch von Kleidungsstücken für Kleriker, zusammen mit 17 Anhängern von einem 1987 von Ajatollah Chomeini eingerichteten Sondergericht für die Geistlichkeit zum Tode verurteilt.[8] In einem im März ausgestrahlten Fernsehbericht im Iranischen Staatsfernsehen aus dem Evin-Gefängnis ware der körperlich geschwächte und offensichtlich gefolterte Borudscherdi bei einem angeblichen Geständnis gefilmt worden.[8] In ihrer Machart erinnerten die Umstände der Filmaufnahmen und des Geheimprozesses an die Prozesse gegen Rudolf Slánský in der stalinistischen Tschechoslowakei. Ebenfalls im März hatten Augenzeugen des Auftretens von Borudscherdi vor dem Spezialgericht für Kleriker (SCC) einen durch den Hungerstreik seit Februar geschwächten Borudscherdi gesehen[8]. Nach Angaben von Amnesty International, die bereits mehrfach so genannte Urgent Actions für Borudscherdi gestartet hatten, wird Borudscherdi eine ärztliche Behandlung im Evin-Gefängnis nicht gestattet, obwohl er an Parkinson-Krankheit, an Diabetes, hohem Blutdruck und Herzbeschwerden leide[7]. Während der Verhandlung soll er Blut gespuckt haben[7]. Amnesty International setzt sich in der gleichen Urgent Action ebenfalls für Borudscherdis Sohn Sayed Mahdi Kazemeyni Boroujerdi sowie für die Mollas Massoud Samavatiyan, Alireza Montazer Sa’eb, Ali Shahrabi Farahani, Habib Qouti, Ahmad Karimiyan, Majid Alastiein ein[7].

Einzelnachweise

1. ↑ Brief von Borudscherdi an an den Generalsekretär des Europarats, Javier Solana (auf persisch)
2. ↑ Al-Sharq Al-Awsat (London), October 8, 2006 translated at MEMRI
3. ↑ http://www.navidkermani.de/media/raw/Boroujerdi.pdf?PHPSESSID=e1e38bc24f6c39873
4. ↑ a b c d e Nasrin Bassiri: Regimekritischem Ajatollah droht die Todesstrafe Spiegel Online, 12. Juni 2007
5. ↑ a b Sadeq Saba. „Iran arrests controversial cleric“, BBC News, 8 October 2006. (in englisch)
6. ↑ a b c Navid Kermani: Jenseits der roten Linie, In: Sueddeutsche Zeitung, 2007, Nr. 138, S. 13
7. ↑ a b c d e Amnesty International: Willkürliche Festnahmen / Mögliche Gewaltlose politische Gefangene Iran
8. ↑ a b c Blog-Bericht eines englisch-iranischen Bloggers vom Freitag, 15.06.2007

Quelle200802: http://de.wikipedia.org/wiki/Ayatollah_Boroujerdi

Freitag, Februar 01, 2008

Frauenunterdrückung?

Derik kennt gewiss andere Familien als ich, denn ich kenne zahlreiche Familien, in denen Frauen und Mädchen benachteiligt sind, aber es stellt sich mir nicht als spezifisches Problem von Muslimen dar, sondern findet sich auch in anders religiösen und vollkommen unreligiösen Kreisen.

Die Frauenbenachteilung/Unterdrückung hat zwar in allen Kreisen einige Ursachen in Traditionen, aber auch in mangelnder Bildung, weniger intellektuellem Umfeld, oft auch Verwahrlosung, in der das Recht des Stärkeren zum Vorschein tritt.

Wie also ändern? Ich mache es so, dass wenn ich beispielsweise in arabischen Familien erlebe, dass sich mit mir nur Männer hinsetzen, während die Frauen für den Tee-Transport zuständig sind und in der Küche auf Bestellungen warten, dann überlege ich mir rasch einige Fragen, die mir nur diese Frauen beantworten können, also nach Job- oder schulischen Erfahrungen; ruhig auch nach dem Kopftuch und der Freiwilligkeit. Allein der Ton macht die Musik. Und ich komme als GAST, nicht als "Richter".

Noch nie habe ich erlebt, dass dann die Frauen vom Gespräch ausgeschlossen blieben - und sei es nur aus Höflichkeit mir gegenüber. Desgleichen mache ich mit deutschen Eheleuten, wenn die Frauen zu wenig zu Wort kommen. Alles überhaupt kein Problem, wenngleich es die Probleme längst nicht löst, aber einen Beitrag dazu kann jeder leisten.

Und ein Phänomen sollte auch niemand übersehen: Die fehlende Gleichberechtigung schließt so wenig den liebevollen Umgang miteinander aus, wie die vollkommene Gleichberechtigung ein Garant für den liebevollen Umgang wäre, so dass ich auch in sehr konservativen Familien Liebe antraf, um die sie nur zu beneiden waren. So drängt sich nicht selten die Frage auf, was für die Menschen den höheren Stellenwert beansprucht: Die Gleichberechtigung oder die Liebe. Aber klar, denn optimal wäre beides.

-msr-