Samstag, April 05, 2008

Lexikon: Hadīth

Der Begriff Hadīth (arabisch أحاديث , حديث ‎ hadīth, ahadīth, DMG ḥadīṯ, aḥādīṯ, „Mitteilung, Erzählung, Bericht“) steht für überlieferte Nachrichten im Islam sowohl profanen als auch religiösen Charakters. Im islamisch-religiösen Gebrauch bezeichnet der Begriff die Überlieferungen über Mohammed: über seine Anweisungen, nachahmenswerte Handlungen, Billigungen von Handlungen Dritter, Empfehlungen und vor allen Dingen Verbote und religiös-moralische Warnungen, die im Koran als solche nicht enthalten sind. Die Summe dieser Überlieferungen mit ihrem normativen Charakter bilden die Sunna des Propheten und sind somit Teil der religiösen Gesetze im Islam; sie ist nach dem Koran die zweite Quelle der islamischen Jurisprudenz (Fiqh). Als koranischer Terminus ist hadith auch die Offenbarung Gottes:

„Gott hat die beste Verkündigung (aḥsana ʾl-ḥadīṯ) herabgesandt, eine sich gleichartig wiederholende Schrift…“ – Sure 39, Vers 23

Als Synonym verwendet die islamische Tradition – in inhaltlicher Anlehnung an den obigen Koranvers – den Begriff kalām („Rede“, „Parole“, „Aussage“), indem man den Propheten wie folgt zitiert: „die beste Rede (kalām) ist das Gotteswort (kalāmu ʾllāh) und die beste Leitung (zum Glauben) ist die Leitung Mohammeds“.

Überlieferungen, in denen Aussprüche und Taten der Gefährten (Sahaba) des Propheten enthalten sind, können ebenfalls – wie die Hadithe – richtungsweisend, für rituelle Bestimmungen und juristische Rechtsentscheidungen von Bedeutung sein. In diesem Fall spricht man nicht vom Hadith, sondern vom athar, āthār / آثار أثر‎ / aṯar , āṯār /„Spur, Zeichen“, die man hinterlässt und erst in übertragenem Sinne heißt es: Tradition, Überlieferung nach den Gefährten des Propheten. Oft sind aber beide Begriffe, hadith und athar, austauschbar.

Die Anfänge der Hadithliteratur

In der zeitgenössischen Islamforschung ist es trotz einschlägiger Arbeiten von Aloys Sprenger, Ignaz Goldziher, Nabia Abbott, Fuat Sezgin und anderen umstritten, wann die schriftliche Fixierung, Sammlung und Überlieferung von Hadithen in ihrer Einheit von Isnad und Matn genau anzusetzen sind. Heute hält man es für wahrscheinlich, dass es schon im ersten muslimischen Jahrhundert (7. Jahrhundert n. Chr.) Aufzeichnungen von Prophetentraditionen gegeben hat, die nach ihrer mündlichen Überlieferung in kleinen Schriftrollen oder Heften zusammen gefasst wurden. F. Sezgin hat in seiner Geschichte des arabischen Schrifttums (Bd. 1) anhand islamischer Quellen einige Nachrichten zusammengetragen, die zwar über die Existenz früher Hadith-Sammlungen berichten, aber über ihre Inhalte nur wenig verwertbares aussagen. Am Forschungsstand hat sich in diesem Zusammenhang seit Goldzihers abwägender Feststellung im wesentlichen nichts geändert:

„Nichts steht der Voraussetzung im Wege, dass die Genossen [Goldziher meint die sahaba] und Schüler Aussprüche und Verfügungen des Propheten durch schriftliche Aufzeichnung vor Vergessenheit bewahren wollten“

– Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien, Bd. 1, S. 9

Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen trugen keine bestimmten Werktitel; man nannte sie sahifa صحيفة ‎ / ṣaḥīfa /„Schriftrolle“, oder dschuz' جزء‎ / ǧuzʾ /„Teil; Abschnitt; kleines Heft“ [1] . Diese Sammlungen, die Fuat Sezgin unter diesen Bezeichnungen aufzählt, [2] gehen zwar auf Autoritäten im ersten und zweiten muslimischen Jahrhundert (7. bis 8. Jhd. n. Chr.) zurück, sind aber Abschriften, die etwa 500 Jahre später erstellt wurden. Die ältesten literarischen - d.h. außerkoranischen - Schriften auf Papyrus sind erstmalig durch die Publikationen von Nabia Abbott bekannt geworden. [3]

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith
Datum 200804