Mittwoch, April 28, 2010

Würdigung für Aygül Özkan

Aygül Özkan ist die erste Türkischstämmige und erste Muslimin, die in Deutschland zur Ministerin berufen wurde - und es sich nicht einfach gemütlich macht, sondern mutig z.B. für die religionspolitische Neutralität des Staates stritt.
Zu ihrer Webseite >> www.aygueloezkan.de
Eine zutreffende Würdigung findet sich bei STERN.de von Sönke Wiese >> KLICK
msr >> Diskussion

Montag, Juli 13, 2009

Menschenrechtsverstöße im Sudan

SPIEGEL-Online berichtet, dass im Sudan zehn Frauen wegen Verstoßes gegen die Kleiderordnung zu je zehn Peitschenhieben zuzüglich Geldstrafen verurteilt wurden. Die sogenannten "Sittenwächter" hatten für unvereinbar mit der Scharia befunden, dass Frauen Hosen tragen.

Es ist ungewiss, ob diese Fanatiker zu beeindrucken wären, wenn ihnen jemand sagen würde: "Mohamed hätte nicht zur Peitsche gegriffen und die Frauen ausgepeitscht, sondern sie verteidigt und Religionsfreiheit verlangt."

Markus Rabanus >> Diskussion

Samstag, Dezember 20, 2008

Religionsunterricht statt Ethik?

Prominente und mehr als 100.000 Unterschriften machen mit dem Slogan "freie Wahl" Stimmung dafür, dass unsere Kinder in den staatlichen Schulen nicht mehr im Unterrichtsfach Ethik geeint, sondern konfessionell getrennt unterrichtet werden, als sei solcher Teilung in der Gesellschaft nicht genügend und die staatlichen Schulen nicht besonders gefordert, die Gemeinsamkeit der Grundwerte zu lehren anstatt das Fundament zu brechen, zu dem jede Religion und Ideologie beizutragen hat oder aber versagt. Das Pflichtfach Ethik sei "Bevormundung", diffamiert die Kampagne die Ethik und den Unterricht in Berlin.

An alle Christen, Juden und Muslime:
Gemeinsames geht nicht besser, indem man Gemeinsames trennt. Wenn es den Himmel gibt, in dem ein vollkommenes und friedliches Plätzchen wäre, dann verdient es sich weniger, wenn Euch auf Erden nichts Besseres einfällt, als gegen sogar solche Einheit zu streiten, wo sie mühelos möglich und Verpflichtung wäre. Wer redet da nicht alles über Integrationsprobleme und treibt dann Desintegration? Wer Kinder unterrichtet, aber das Wissen um die gemeinsamen Grundwerte nicht, der soll sich nicht "wundern", wenn sich das Wissen gegeneinander richtet.
Wer religiös ist, sollte mal wieder das Gegenteil von dem tun, was die religiösen Führer und "Promis" empfehlen: die Gemeinschaft fördern, die den Kindern spontan ist und allein durch das Versagen der Erwachsenen aufgelöst wird.

-markus s. rabanus- >> Diskussion

Samstag, April 05, 2008

Lexikon: Scharia

Die Schari'a, eingedeutscht Scharia (شريعة ‎ / šarīʿa im Sinne von „Weg zur Tränke“, „deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“; abgeleitet aus dem Verb schara'a / شرع‎ / šaraʿa /„den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform schara'i' / شرائع ‎ / šarāʾiʿ, bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Unter Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die Scharia beansprucht universale Geltung für alle Menschen. Auch alle Nichtmuslime sollen ihr unterworfen werden. Nur wenige Bereiche, wie der islamische Ritus und größtenteils das Familienrecht gelten nur für Muslime. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Scharia
Stand 200804

KOMMENTAR

Auch die weiteren Teile des Wikipedia-Artikels problematisieren, dass sich der islamrechtliche Vorbehalt über die menschenrechtlichen Abkommen stelle. Dass solch Religionsvorbehalt stets problematisch ist, bestreite ich keinesfalls, aber dass daraus ein unüberbrückbarer Gegensatz erwachsen müsste, ist bestreitbar, wie sich z.B. auch daran zeigt, dass für viele Juden und Christen die "Zehn Gebote" selbstverständlich höher rangieren als sämtliches Menschenrecht und ihnen trotzdem aus religiösen Harmonie-Geboten die Konformität zu menschenrechtlichen Verfassungen möglich ist.

Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes kann ebenfalls als ein von Christen durchgesetzter Generalvorhalt zur Verfassung aufgefasst werden. Andererseits kann solche Präambel eine Brückenfunktion für Religiöse bedeuten, sich mit Gottes Hilfe auf politische Kompromisse überhaupt einzulassen.

Entscheidend für das Verhältnis von Religion und Menschenrechten ist in der Realität allein, ob Verträglichkeit oder Unverträglichkeit Konjunktur hat.

Deshalb halte ich Darstellungen nicht für aufklärend, die den Zerwürfnissen das Wort reden (=Antiaufklärung und Mystifizierung), sondern in den Religionen und Ideologien die Brücken aufspüren.

-msr-

Lexikon: Hadīth

Der Begriff Hadīth (arabisch أحاديث , حديث ‎ hadīth, ahadīth, DMG ḥadīṯ, aḥādīṯ, „Mitteilung, Erzählung, Bericht“) steht für überlieferte Nachrichten im Islam sowohl profanen als auch religiösen Charakters. Im islamisch-religiösen Gebrauch bezeichnet der Begriff die Überlieferungen über Mohammed: über seine Anweisungen, nachahmenswerte Handlungen, Billigungen von Handlungen Dritter, Empfehlungen und vor allen Dingen Verbote und religiös-moralische Warnungen, die im Koran als solche nicht enthalten sind. Die Summe dieser Überlieferungen mit ihrem normativen Charakter bilden die Sunna des Propheten und sind somit Teil der religiösen Gesetze im Islam; sie ist nach dem Koran die zweite Quelle der islamischen Jurisprudenz (Fiqh). Als koranischer Terminus ist hadith auch die Offenbarung Gottes:

„Gott hat die beste Verkündigung (aḥsana ʾl-ḥadīṯ) herabgesandt, eine sich gleichartig wiederholende Schrift…“ – Sure 39, Vers 23

Als Synonym verwendet die islamische Tradition – in inhaltlicher Anlehnung an den obigen Koranvers – den Begriff kalām („Rede“, „Parole“, „Aussage“), indem man den Propheten wie folgt zitiert: „die beste Rede (kalām) ist das Gotteswort (kalāmu ʾllāh) und die beste Leitung (zum Glauben) ist die Leitung Mohammeds“.

Überlieferungen, in denen Aussprüche und Taten der Gefährten (Sahaba) des Propheten enthalten sind, können ebenfalls – wie die Hadithe – richtungsweisend, für rituelle Bestimmungen und juristische Rechtsentscheidungen von Bedeutung sein. In diesem Fall spricht man nicht vom Hadith, sondern vom athar, āthār / آثار أثر‎ / aṯar , āṯār /„Spur, Zeichen“, die man hinterlässt und erst in übertragenem Sinne heißt es: Tradition, Überlieferung nach den Gefährten des Propheten. Oft sind aber beide Begriffe, hadith und athar, austauschbar.

Die Anfänge der Hadithliteratur

In der zeitgenössischen Islamforschung ist es trotz einschlägiger Arbeiten von Aloys Sprenger, Ignaz Goldziher, Nabia Abbott, Fuat Sezgin und anderen umstritten, wann die schriftliche Fixierung, Sammlung und Überlieferung von Hadithen in ihrer Einheit von Isnad und Matn genau anzusetzen sind. Heute hält man es für wahrscheinlich, dass es schon im ersten muslimischen Jahrhundert (7. Jahrhundert n. Chr.) Aufzeichnungen von Prophetentraditionen gegeben hat, die nach ihrer mündlichen Überlieferung in kleinen Schriftrollen oder Heften zusammen gefasst wurden. F. Sezgin hat in seiner Geschichte des arabischen Schrifttums (Bd. 1) anhand islamischer Quellen einige Nachrichten zusammengetragen, die zwar über die Existenz früher Hadith-Sammlungen berichten, aber über ihre Inhalte nur wenig verwertbares aussagen. Am Forschungsstand hat sich in diesem Zusammenhang seit Goldzihers abwägender Feststellung im wesentlichen nichts geändert:

„Nichts steht der Voraussetzung im Wege, dass die Genossen [Goldziher meint die sahaba] und Schüler Aussprüche und Verfügungen des Propheten durch schriftliche Aufzeichnung vor Vergessenheit bewahren wollten“

– Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien, Bd. 1, S. 9

Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen trugen keine bestimmten Werktitel; man nannte sie sahifa صحيفة ‎ / ṣaḥīfa /„Schriftrolle“, oder dschuz' جزء‎ / ǧuzʾ /„Teil; Abschnitt; kleines Heft“ [1] . Diese Sammlungen, die Fuat Sezgin unter diesen Bezeichnungen aufzählt, [2] gehen zwar auf Autoritäten im ersten und zweiten muslimischen Jahrhundert (7. bis 8. Jhd. n. Chr.) zurück, sind aber Abschriften, die etwa 500 Jahre später erstellt wurden. Die ältesten literarischen - d.h. außerkoranischen - Schriften auf Papyrus sind erstmalig durch die Publikationen von Nabia Abbott bekannt geworden. [3]

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith
Datum 200804

Steinigung im iranischen Recht

Aus dem iranischen Strafgesetzbuch (Quelle www.igfm.de):

Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.

Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.

Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.

Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.